AG JUNGE PFLEGE

REGION NORDOST

Mittwoch, 05.12.2018

Pflegepersonaluntergrenzen

(NORDOST) Gut gedacht, schlecht gemacht

Der Deutsche Bundestag hat auf Vorlage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einige Gesetze und Verordnungen für die Pflege beschlossen, die ab dem nächsten Jahr in Kraft treten werden. Dazu zählt unter anderem die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV), die wir uns für Euch genauer angeschaut haben:

Fakten

Die Pflegepersonaluntergrenzen werden ab dem 01.01.2019 für insgesamt vier Fachbereiche (Intensiv, Unfallchirurgie, Kardiologie und Geriatrie) gelten und in jeder Schicht eine konkrete Mindestbesetzung als Verhältnis von Pflegekraft und Patienten vorschreiben.

So sehen die Untergenzen im Detail aus:

Intensivmedizin:
Tagschicht maximal 2,5 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 3,5 Patienten pro Pflegekraft
Ab 2021: Tagschicht 2 Patienten pro Pflegekraft; Nachschicht 3 Patienten pro Pflegekraft

Geriatrie:
Tagschicht 10 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 20  Patienten pro Pflegekraft

Unfallchirurgie:
Tagschicht 10 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 20 Patienten pro Pflegekraft,

Kardiologie:
Tagschicht 12 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 24 Patienten pro Pflegekraft

Unsere Gedanken

Warum nur diese vier Bereiche? Wir können es uns nicht erklären. Begründet wird das Ganze damit, dass besonders in diesen Bereichen ein Zusammenhang zwischen unerwünschten Komplikationen und fehlendem Pflegepersonal besteht. Aus unserer Sicht trifft dies jedoch auch auf alle anderen bettenführenden Bereiche zu. Daher sind Vorgaben zwingend für alle pflegerischen Bereiche erforderlich.

Zudem wurde bei der Berechnung der oben angegeben Personalschlüssel der sogenannte Quartilsansatz verwendet. Das bedeutet es wurden Daten von Deutschlands Krankenhäusern erhoben. 75 Prozent dieser Kliniken erfüllen diese Vorgaben bereits jetzt, da als Richtwert der Wert des unteren Quartils (bei 25%) gesetzt wurde. Das bedeutet, dass nur jedes vierte Krankenhaus die Personalsituation verbessern muss. Alle anderen Krankenhäuser könnten sogar noch Personal abbauen!

Die Personaluntergrenzen sagen außerdem nichts über den Pflegeaufwand der Patient*innen aus. So können es in der Kardiologie beispielsweise 12 mobile und selbstständige Patient*innen mit eher niedrigem Pflegebedarf pro Pflegekraft sein, aber auch 12 Patient*innen mit einem Bedarf an hochaufwendiger Pflege. Damit kann eine Überlastung vorprogrammiert sein, obwohl alle Vorgaben eingehalten werden.

Es bleiben aus unserer Sicht auch viele Fragen offen: Was passiert mit kardiologischen Patient*innen, die als Außenlieger auf anderen Stationen liegen? Wie sind dort die Pflegepersonaluntergrenzen einzuhalten? Wer garantiert, dass Krankenhäuser, die die Vorgaben noch nicht erfüllen, nicht einfach Personal aus anderen Fachbereichen abziehen?

Unsere Position

Die Pflegepersonaluntergrenzen sind von der Idee nicht schlecht, schließlich möchte man damit die Pflegenden entlasten. Wie der Gesetzgeber diese nun ausgestaltet hat, befürchten wir jedoch eher noch eine Verschlechterung der Situation. Es sollte kein Minimum, sondern ein Standard bzw. eine Niveau für gute pflegerische Versorgung definiert werden. So sind die Kliniken nur dazu angehalten das niedrigste Minimum einzuhalten. Die Unterscheidung nach Fachbereichen, die Personaluntergrenzen benötigen und solche, bei denen es nicht notwendig ist, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Unsere Forderung

Wir fordern statt der Pflegepersonaluntergrenzen eine Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs anhand des tatsächlichen, individuellen Pflegebedarfs der Patient*innen. Dafür ist ein pflegewissenschaftlich entwickeltes Instrument notwendig, welches dies leisten kann und dabei auch die Pflegepersonalkosten ermittelt. Nur so kann eine adäquate Patientenversorgung gewährleistet und die Situation der professionell Pflegenden verbessert werden.

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