Montag, 09.07.2018
(NORDOST) Wir sind gut vernetzt und setzen uns neben unserem Engagement in der AG Junge Pflege in zahlreichen Gremien für bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen ein. So überrascht es nicht, dass einige von uns auch bei dem Berliner Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus mitwirken. Aus dieser personellen Überschneidung heraus ist unser Kommentar zu dem Gesetzesentwurf des Berliner Bündnisses entstanden. Eine Kurzversion unseres Kommentars bekommst du hier. Falls du jedoch detailliertere Informationen suchst, kannst du dich gerne bei uns melden.
Der AG
Junge Pflege ist es ein bedeutendes Anliegen sich gemeinsam mit anderen Akteuren
für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen beruflich Pflegender einzusetzen.
Wir
haben uns lange mit dem Volksentscheid und dem damit eingebrachten
Gesetzentwurf für mehr Personal im Krankenhaus beschäftigt. Darüber hinaus
haben auch AG-Mitglieder von uns bei einem
Treffen mit Beteiligten der Initiative einige Anmerkungen vorgeschlagen. Wir
hoffen, dass diese Ideen in der Weiterentwicklung des Entwurfs Berücksichtigung
finden.
Aus
unserer Sicht brauchen wir nicht nur feste Personal-Patienten-Schlüssel,
sondern auch eine Erhöhung der Investitionen des Landes Berlins in den
Krankenhäusern.
Um
einen Überblick zu geben, wofür die AG Junge Pflege Nordost inhaltlich
eintritt, haben wir folgende Punkte aufgestellt, über die besonders diskutiert
werden muss:
Pflege, die nicht im Krankenhaus geleistet wird, benötigt ebenfalls dringend eine Reform und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Für die Weiterarbeit am Volksentscheid halten wir es für sinnvoll fachliche, organisatorische und juristische Expertise von pflegerelevanten Akteuren aus dem Land Berlin oder ganz Deutschland einzuholen. Als solche Akteure sind hier beispielsweise der Landespflegerat Berlin-Brandenburg, der Deutsche Pflegerat, der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK Bundesverband und/oder Regionalverband Nordost), weitere Interessenvertretungen der Berufsgruppen, die der Gesetzentwurf erfasst, sowie die Patientenvertretungen zu nennen.
Das Personalbemessungsinstrument (PPR) könnte kurzfristig weiter eingesetzt werden, um den Personalschlüssel professionell Pflegender zu ermitteln. Mittel- und langfristig muss PPR an die aktuellen und veränderten Gegebenheiten in der Pflege angepasst und durch ein auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Instrument ersetzt werden.
Im vorgelegten Gesetzentwurf fehlt die Regelung der Nachtdienstbesetzung bei stationärer Krankenhausbehandlung von Kindern außerhalb der Neonatologie.
Abschließend möchten wir eindringlich darauf hinweisen, dass der Pflegepersonalmangel und schlechte Arbeitsbedingungen nicht nur im Krankenhaus, sondern auch in allen anderen Settings, in denen professionelle Pflege geleistet wird, vorherrschen. Dies betrifft insbesondere die stationäre Altenhilfe sowie die ambulante Pflege. Durch diesen Volksentscheid können jedoch lediglich Verbesserungen für die Pflegefachpersonen im Krankenhaus erwirkt werden, da nur hier das Landeskrankenhausgesetz Berlin gilt. Wir setzen uns dafür ein, dass es weiterte Initiativen für die anderen Arbeitsbereiche professionell Pflegender gibt. Uns ist es wichtig, dass die Kluft zwischen der Gesundheits- und (Kinder)Krankenpflege und der Altenpflege nicht vergrößert, sondern geschlossen wird.
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